
miramondo public design Gmbh
Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil
aller Kaufverträge.
Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen
unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen nicht.
1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten
unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, daß im Falle der Verwendung von
AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch
wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese
in der Weise auszuräumen, daß jene Inhalte als vereinbart
gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart
werden.
2. Offert
und Kaufpreisstellung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere offerierten
Preise einen Monat ab Datum des Offerts.
Alle von uns gennannten Preise verstehen sich exclusive Mehrwertsteuer,
sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen
in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder
anderer zur Leistungserstellung notwendiger Kosten wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierungen, etc.
verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3. Zahlungsbedingungen
Soferne nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis binnen 30
Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen. Ab einem Geschäftswert von
4.000,- Euro ist eine Bankgarantie erforderlich.
4. Lieferbedingungen
und Gefahrtragung
Unsere Lieferbedingungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, ex works EXW Wien gemäß INCOTERMS 2000.
Davon unberührt können wir für den Käufer einen
Transport organisieren und dafür anteilige Transportkosten verrechnen.
Die Höhe der anteiligen Transportkosten wird sowohl auf dem Offert
als auch der Rechnung gesondert ausgewiesen. Befindet sich der Käufer
in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns zu
lagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 1,10 pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung
bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
5. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Hierdurch
werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die
unserem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen
selbst betreiben, verpflichtet sich der Käufer, pro erfolgter Mahnung
einen Betrag von EUR 11,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 4,- zu bezahlen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
8. Einseitige
Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist- oder
kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
9. Gewährleistung
Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich
durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Falle der
Unbehebbarkeit des Mangels, einer mißlungenen Reparatur oder bei
Verzug der Reparatur besteht je nach Art des Mangels der Anspruch auf
Wandlung bzw. Preisminderung.
Die Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
bekanntzugeben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu
rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung,
aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel
selbst oder durch Dritte beheben zu lassen; sondern es ist uns vorher
Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit
sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu
beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls 3 Jahre nach
Erbringung der Lieferung.
11. Produkthaftung
Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte
aus dem Titel "Produkthaftung" im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte
weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
12. Abtretungsverbot
Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung nicht abgetreten werden.
13. Zurückbehaltungsverbot
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung
des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
14. Anzuwendendes
Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soferne nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde,
gilt für alle Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus
ergebende Ansprüche ausschließlich österreichisches
Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in A-2540 Bad Vöslau,
Hanuschgasse 1, Objekt 31.
Zur Entscheidung aller aus Kaufverträgen entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig, sofern nicht anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.